0,25% Regelung gilt nun auch für Fahrräder und e-Bikes

Losbiken und Spaß haben

Endlich ist es amtlich! E-Bikes und Fahrräder, die nach dem 31.12.2018 an Mitarbeiter überlassen worden sind, profitieren seit dem 01.01.2020 von der neuen 0,25% Regelung für Diensträder.

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Jetzt profitieren

Wer sein e-Bike bis zu 40% günstiger haben möchte, sollte seinen Arbeitgeber fragen, ob er nicht die Full-Service-Leasingrate übernimmt und vom eigenen Bruttolohn abziehen kann. Durch die neue 0,25% Regelung fällt der geldwerte Vorteil, der für die unbeschränkte Privatnutzung anfällt, fast gänzlich weg.

Sollte der Arbeitgeber sogar alle Kosten übernehmen, gilt die 0% Regelung. Ein Traum für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die der Umwelt, ihrer Gesundheit und ihrem Geldbeutel etwas Gutes tun möchten. 

Du willst direkt von dieser neuen Regelung profitieren und dich über aktuelle e-MTB Modelle und Trends informieren? Dann schau doch mal bei unserer Vielzahl an e-MTB Händlern vorbei. Alle Infos gibt es hier.