Neue StVO-Reform in Kraft getreten

Augen auf im Straßenverkehr

Helm auf, Augen nach vorne gerichtet, die Vorfreude auf die nächste e-MTB Tour im Gepäck – alles erledigt? Dann kann das Abenteuer losgehen. Doch auch e-MTB Fahrer werden zuweilen mit kritischen Situationen im herkömmlichen Straßenverkehr konfrontiert. Um gefährliche Situationen zu vermeiden, gibt es eine Reihe von Regeln und Vorschriften, die es zu beachten gilt. Was lange währt, wird endlich gut! Bereits im Herbst 2019 wurde eine StVO-Reform vorgestellt, welche mit dem 28. April 2020 in Kraft trat und bisherige Verordnungen ergänzt. Sie dient insbesondere dem Schutz von Bikern im alltäglichen Straßenverkehr.

Inhaltsverzeichnis

Voraussichtliche Lesedauer: 2 Minuten

Was besagt die Novelle?

Innerorts muss ab sofort ein Mindestüberholabstand von 1,5 Metern und außerorts von 2 Metern eingehalten werden. Außerdem dürfen LKWs nur noch mit Schrittgeschwindigkeit nach rechts abbiegen. 

Um die Wege der Rad- und e-Bike Fahrer freizuhalten, wurde ein generelles Halteverbot auf Schutzstreifen eingeführt und auch das Parken auf Radwegen oder vor Kreuzungen wird geahndet.

Mit der angepassten Verkehrsordnung wird zusätzlich der grüne Pfeil für Radfahrer ermöglicht. Dieser erlaubt das Rechtsabbiegen auch dann, wenn die Ampel eigentlich rot ist. Aber Achtung – vorheriges Anhalten an der Ampel wird nach wie vor vorausgesetzt, damit keine weiteren Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Einen solchen Pfeil hatte der ADFC bereits zum Anfang des letzten Jahres gefordert. Nun wird er Realität und vereinfacht Abbiegprozesse für Biker.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hebte via Twitter zur StVO-Reform hervor: „Die neuen Regeln stärken insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer. Wir schaffen mehr Schutz für Radfahrende!” 

Höhere Bußgelder durch StVO-Reform

Straßenschild Fahrradweg

Wer jetzt gegen die Regelungen der geänderten Straßenverkehrsordnung verstößt, muss mit neuen und zudem drastisch gestiegenen Bußgeldern rechnen

Das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und Radwegen wird nun mit bis zu 100€ geahndet. Eine Freude für alle e-Biker, die auch mit ihrem e-MTB sicherlich die ein oder andere Straße befahren.

Sicher unterwegs im Straßenverkehr

Auch wenn die Novelle Radfahrende unterstützen soll, ist es nach wie vor wichtig, ein paar weitere Schutzmaßnahmen zu befolgen. Wer mit seinem e-MTB am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, muss dafür Sorge tragen, dass sein Bike entsprechend der StVO ausgerüstet ist. Hierzu zählt beispielsweise die Nachrüstung mit einer Lichtanlage oder einer Klingel.

Wichtig ist außerdem, mit einem Helm für seinen eigenen Schutz zu sorgen. Heutzutage gibt es jedoch zahlreiche Modelle, die den Bikes in der Optik um nichts nachstehen und zusätzlich noch einen guten Zweck erfüllen.