12. November 2019
Im Rahmen des im September verabschiedeten Klimapakets hat der Bundestag am 07.11.2019 eine Verbesserung der steuerlichen Förderung dienstlich genutzter e-Fahrzeuge beschlossen: Ab 01. Januar 2020 soll demnach die Versteuerung des geldwerten Vorteils, der durch die private Nutzung eines elektrischen Dienstfahrzeugs entsteht, von 0,5 % auf nur noch 0,25 % des Bruttolistenpreises gesenkt werden.